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Urteil OLG Frankfurt 09.01.07 Kofferverlust

T E I L W E I S E R   V E R L U S T   I S T   B E S C H Ä D I G U N G 

REISEGEPÄCK | VERLUST |Beförderung | Beförderungsvertrag | Luftbeförderung | Luftfracht | Flug | Reise | Gepäck | Reisegepäck | Kamera | Fotoapparat | Beschädigung | Schaden| Anzeige| Anzeigpflicht

MÜ Art. 17, 18, 31


Leitsatz
Der teilweise Verlust eines Kofferinhaltes ist als Beschädigung des Gepäcks zu bewerten, wofür die Fluggesellschaft schadensersatzpflicht ist. Wenn ein Passagier den Diebstahl aus dem beschädigten Gepäck jedoch nicht "unverzüglich nach Entdeckung" der Airline meldet, entsteht keine Schadensersatzverpflichtung der Fluggesellschaft.

OLG Frankfurt Urt. v. 09.01.2007


B E S T E L L E N   U N D     D O W N L O A D E N 

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zu Montrealer Übereinkommen mit Gepaeckschaden

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