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Bahnbeförderung
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U R T E I L E Z U R B A H N B E F Ö R D E R U N G
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Hier können Sie die Leitsätze der Urteile zur Bahnbeförderung bei Pauschalreisen einsehen. Gegen Kostenersatz erhalten Sie vollständige Urteilstexte.
Die EuGH und BGH-Urteile oder den Link zu den Urteilen stellen wir kostenlos zur Verfügung.
Mit diesem Link zu Urteilen ohne Reisevertrag mit einzelnen Bahnreisen. Nach dem Anklicken eines Urteils wird der Leitsatz angezeigt. Soweit vorhanden können Sie den Sachverhalt einsehen. Die Entscheidungsgründe erhalten Sie per E-Mail nach der Bestellung gegen Kostenersatz.
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Erst wenn das nichts hilft, die Reiserechts-Hotline beauftragen.
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Z U R S T I C H W O R T - S U C H E - B U C H S T A B E N A N K L I C K E N
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U R T E I L E Z U R B A H N B E F Ö R D E R U N G
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L E I T S Ä T Z E Z U R B A H N B E F Ö R D E R U N G
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Urteil BGH 28.10.2010 Bahnverspätung Die Einstandspflicht eines Reiseveranstalters für dritte Leistungserbringer hängt auch bei dem gemeinsamen Angebot einer Flugpauschalreise mit einer Bahnanreise zum Flughafen ("Rail & Fly Ticket") davon ab, ob er eine von Dritten (hier der Deutschen Bahn AG) ausgeführte Reiseleistung als eigene anbietet.
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Urteil LG Frankfurt 31.01.2008 Bahnverspätung 1. Der Reiseveranstalter haftet für Verspätungen der Deutschen Bahn bei Ausgabe eines so genannten „Rail & Fly Tickets“; das Bahnunternehmen wird Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters. 2. Nicht nur ein Mangel der Reise im werkvertraglichen Sinne, sondern auch die vollständige Nichterbringung der vertraglich geschuldeten Leistung kann einen Anspruch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit auf eine angemessene Entschädigung in Geld nach § 651f Abs. 1 oder 2 BGB begründen. 3. Als geeigneter Maßstab für die Bemessung der Entschädigung nach § 651f Abs. 2 BGB ist auf den Reisepreis abzustellen, zu dem die Entschädigung in angemessenem Verhältnis zu stehen hat. wegen entgangener Urlaubsfreude.
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Urteil LG Frankfurt 15.10.2003 Bahnverspätung Auch nach der Privatisierung der Deutschen Bundesbahn als Deutsche Bahn AG haftet diese einem Reisenden nicht bei verspäteter Ankunft des Zuges.
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Urteil LG Essen 24.09.2002 Bahnverspätung 1. Der Verdacht eines Suizidversuchs, der zur Streckensperrung der Bahn führt, ist ein Akt höherer Gewalt; darauf beruhende Verspätungen können der Bahn deshalb wegen fehlenden Verschuldens nicht angelastet werden. 2. Bei unvorhersehbarer Streckensperrung kann von der Bahn nicht verlangt werden, für die dann sofort betroffenen Züge umgehend einen Umleitungsplan mit genauen Ankunftszeiten anzubieten. 3. Von Reisenden ist bei einem Stopp der Bahn mit ungewissen Aussichten auf den weiteren Zeitablauf bei Benutzung der Bahn Eigeninitiative erforderlich. Wenn der Reisende zu einem bestimmten Zeitpunkt zum Einchecken am Flughafen sein muss, darf er sich auf keinerlei Experimente einlassen sondern muß vernünftigerweise von sich aus ein Taxi nehmen.
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Urteil AG Köln 10.01.2002 Nichtanhalten 1. Kann ein Haltepunkt entgegen dem Fahrplan nicht angefahren werden, genügt die Deutsche Bahn AG ihrer Informationspflicht durch eine entsprechende Lautsprecherdurchsage auf dem Bahnsteig und im Zug. 2. Ein Zugbegleiter muss einzelne Reisende auch dann nicht persönlich auf das Nichtanhalten am einem Haltepunkt informieren, wenn er auf Grund einer voraus gegangenen Fahrscheinkontrolle weiß, dass die Reisenden an dem nun nicht angefahrenen Haltepunkt aussteigen wollten.
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B Ü C H E R H I E R D I R E K T B E S T E L L E N
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Datum der letzten Änderung
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