Online-Buchung | Preisauszeichnung | Luftbeförderungsvertrag | Rechtsmißbrauch |
BGB § 142 Abs. 1; §§ 119 Abs. 1, 121 Abs. 1, 143 Abs. 1
Leitsätze 1. Eine Onlinebuchung ist bei einer wirksamen Anfechtung des Reisebüros wegen fehlerhafter Preisangabe als von Anfang an nichtig anzusehen, auch wenn das Wort „Anfechtung“ nicht gebraucht wurde.
2. Wenn ein Reisender im Internet einen Flug zu einem erkennbar falschen Preis bucht hat er wegen Rechtsmißbrauchs keinen Anspruch auch Zahlung eines Geldbetrags, sofern er nicht einen konkreten Schaden nachweist.
3. Ein Rechtsmissbrauch liegt vor, wenn ein Recht als Vorwand für die Erreichung vertragsfremder oder unlauterer Zwecke ausgeübt werden soll.
OLG München, Beschl. v. 15.11.2002 Bestellnr.: 142B0211151
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