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Urteile zu Pauschalreisen:
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Flug

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U R T E I L E   Z U M   F L U G 

Mit dem Schließen der Außentüren und bis zu deren Öffnung gilt an Bord eines Luftfahrzeugs das Recht des Heimatstaates des Luftfahrzeugs (sog. Flaggenrechtsprinzip) und herrscht die Bordgewalt des Fluggzeugkapitäns.


 

Urlaubsflieger© aidasonne - Fotolia.jpg


E I N Z E L T H E M E N 

Anreise

   

Abflugverzögerung

   

Ankunftsverspätung

   

FlughafenÄnderung

   

FlugzeitenÄnderung

   

TransportmittelWechsel

   

Annullierung

   

Nichtbeförderung

   

Überbuchung

   

Verspätung

   

Bordverpflegung

   

Flugdurchführung

   

Flugverlauf

   

Transfer

   

Sonstiges Flug

   



Nach dem Tokioter Abkommen von 1963 erkennen 166 Staaten an, daß der Flaggenstaat für die an Bord begangenen strafbaren oder anderen Handlungen zuständig ist und dem Luftfahrzeugführer weitreichende Kompetenzen bei der Ausübung von Zwangsmaßnahmen eingeräumen kann.

Der Kapitän hat auch exterritorial die Hoheitgewalt an Bord eines Flugszeugs. Die Bordgewalt ist somit nicht auf den deutschen Luftraum beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf den ausländischen Luftraum bzw. auf ausländisches Staatsgebiet.

Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) regelt die Bordgewalt des Luftfahrzeugführers. Dieser hat die Pflicht zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung Bord. Der Luftfahrzeugführers ist mit öffentlich-rechtlichen Polizeibefugnissen beliehen - auch über ausländischem Staatsgebiet. Dieser Bordgewalt unterliegen alle Personen an Bord eines Luftfahrzeugs.

Hier können Sie die Leitsätze der Urteile zum Flug einsehen. Gegen Kostenersatz erhalten Sie vollständige Urteilstexte.

Die EuGH und BGH-Urteile oder den Link zu den Urteilen stellen wir kostenlos zur Verfügung.


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B Ü C H E R   H I E R   D I R E K T   B E S T E L L E N 

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L E I T S Ä T Z E   Z U M   F L U G 

Urteil LG Düsseldorf 12.10.2007 Harte Landung Eine harte Landung und starkes Abbremsen eines Flugzeuges sind kein Unfall, sondern typische Vorkommnisse bei der Luftbeförderung, die keinen Schmerzensgeldanspruch nach Art. 17 Abs. 1 MÜ rechtfertigen, wenn sie zu einer Körperverletzung führen.

   

Urteil AG Rüsselsheim 11.10.2007 Annullierung Wird der Flug mehr als 20 Stunden später als geplant durchgeführt und werden die Reisenden in der Nacht in ein Hotel entlassen wurden, ohne dass ihnen eine Verspätung dergestalt angezeigt wurde, wann am nächsten Tag der Flug gehen sollte, ist der geplante Flug als annulliert anzusehen.

   

Urteil LG Berlin 11.10.2007 Nichtbeförderung Die Verordnung findet nicht nur in allen Fällen der Überbuchung Anwendung, sondern auch, wenn ein Fluggast nicht befördert wurde und keiner der in Art. 2 lit. j VO genannten Rechtfertigungsgründe vorliegt.

   

Urteil AG Lübeck 13.09.2007 Ersatz-Reisedokumente 1. Wenn keine Rechtswahl getroffen wurde, ist auf einen in Deutschland per deutschsprachiger Internetseite geschlossenen Luftbeförderungsvertrag zwischen einem deutschen Fluggast und einem ausländischen Luftfahrtunternehmen mit Abflugort in Deutschland deutsches Recht als das Recht des Staats mit der engsten Vertragsbindung anzuwenden (Art. 28 Abs. 5 EGBGB). 2. Für Streitigkeiten zwischen einem Fluggast und einem Luftfahrtunternehmen mit Hauptsitz in Irland aus einem Luftbeförderungsvertrag über einen Flug sind gemäß Art. 5 EuGVVO deutsche Gerichte als die Gerichte desjenigen Orts, an dem die Transportverpflichtung zu erfüllen war, örtlich zuständig. 3. Das Luftfahrtunternehmen darf die Beförderung nicht verweigern, wenn der Fluggast einen amtlichen deutschen Ersatz-Ausweis, das im Einreisestaat als Ausweispapier akzeptiert wird. Ein entsprechendes Beförderungsverweigerungsrecht, das in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen des Luftfahrtunternehmens niedergelegt ist, verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB.

   

Urteil AG Hannover 23.08.2007 Paxe Ein sich nicht fluggerecht verhaltender Reisender hat gegen einen Reiseveranstalter keine Ansprüche aus einer Verletzung reisevertraglicher Pflichten gemäß § 651 f BGB geltend machen, wenn er vom Luftfahrtkommandanten von Bord gewiesen wird, da das Verhalten des Kommandanten dem Reiseveranstalter nicht gemäß § 278 BGB zugerechnet werden kann.

   

Urteil LG Frankfurt 26.07.2007 Schadensersatz Schadensersatzansprüche bestehen bei Flugverzögerung in den Kosten, die in Folge der Flugverzögerung aufwenden sind und im Aufwand für Unterkunft und Verpflegung, der infolge der Verzögerung nur eingeschränkt genutzt werden konnte.

   

Beschluss BGH 17.07.2007 Annullierung Ist bei der Auslegung des Begriffs "Annullierung" entscheidend darauf abzustellen, ob die ursprüngliche Flugplanung aufgegeben wird, so dass eine Verzögerung unabhängig von ihrer Dauer keine Annullierung darstellt, wenn die Fluggesellschaft die Planung des ursprünglichen Fluges nicht aufgibt?

   

Urteil AG Frankfurt 15.06.2007 Verpflichtung Anspruchsverpflichtet und daher passivlegitimiert ist für die in Art. VO (EG) Nr. 261/2004 geregelte Ausgleichszahlung allein das „ausführende Luftfahrtunternehmen“. Bei einem Code-share-Flug ist für die Passivlegitimation nicht entscheidend, welches Luftfahrtunternehmen den Luftbeförderungsvertrag mit dem Fluggast geschlossen hat, sondern welches Luftfahrtunternehmen den Flug durchgeführt hat oder hätte durchführen sollen.

   

Urteil LG Duisburg 31.05.2007 Nichtbeförderung 1. Wird der Reisende zu Unrecht aus dem Flugzeug gewiesen, weil er bloß eine Alkoholfahne hat so stellt dies einen zur Minderung führenden Mangel der Reise dar. Ein bloßer Streit zwischen Reisenden am Check-in reicht ebenso wenig wie eine leichte Alkoholisierung aus, dem Reisenden die gebuchte Reiseleistung zu verweigern, zumal wenn keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Gefahr besteht, dass der Streit im Flugzeug fortgeführt werden würde. 2. . Zwar steht dem Flugkapitän ein gewisses Ermessen zu, in dessen Rahmen er das Bestehen einer Fremd- oder Eigengefährdung beurteilen kann. Erforderlich sind aber konkrete Anhaltspunkte dafür. 3. Durch die Verweigerung des Fluges konnte die Reise nicht angetreten werden, so dass sich der Reisepreis auf 0,- EUR mindert und zurückgefordert werden kann.

   

Urteil LG Duisburg 31.05.2007 Notlandung 1. Auch wenn sich eine Kabinentür beim Rückflug geöffnet hat, ist eine Minderung des Reisepreises ist ausdrücklich nur „für die Dauer des Mangels“ vorgesehen und infolgedessen grundsätzlich für jeden betroffenen Zeitabschnitt im Rahmen des Reisezeitraums gesondert zu bemessen. 2.Eine im Wesentlichen mangelfreie Reisezeit kann nicht dadurch rückwirkend mangelbehaftet werden, dass die bis dahin erreichte persönliche Erholung durch einen nachfolgenden Mangel wieder beseitigt wird. Auch die – hier psychischen – „Nachwirkungen“ eines Mangels könnten allenfalls zu einer Minderung führen, soweit sie in die Reisezeit fallen. Allerdings kann ein Schmerzensgeldanspruch geltend gemacht werden. 3.Die Frage, wie lange ein Urlaubswert vorhält, fällt nicht in den Gewährleistungsbereich, für den der Reiseveranstalter einzustehen hat.

   

Urteil LG Düsseldorf 27.04.2007 Nichtbeförderung Die VO (EG) Nr. 261/2004 gilt nicht nur bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung, sondern auch dann, wenn einem Reisendem die Beförderung auf einem Flug, für den er eine bestätigte Buchung hatte, aus anderen Gründen verweigert wurde.

   

Urteil AG Frankfurt 25.04.2007 Nichtbeförderung Ausgleichspflicht bei Nichtbeförderung. Ein Luftfahrtunternehmen kann sich nicht nach Art. 2 lit. j VO entlasten, wenn ein Passagier aufgrund Verspätung des Zubringerfluges den Anschlussflug verpasst. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Abfertigung des Anschlussfluges Vorbringen der Klägerin noch nicht abgeschlossen, mithin auch die Abfertigung noch möglich ist.

   

Urteil BGH 12.07.2006 Annullierung Findet ein gebuchter Flug neun Stunden später und mit einem anderen als dem zunächst vorgesehenen Flugzeug statt, liegt keine Nichtbeförderung, sondern eine Annullierung oder Verspätung vor.

   

Urteil AG Erding 05.07.2006 Nichtbeförderung Fluggästen steht eine Entschädigung zu, wenn sie vom Luftfahrtunternehmen oder einem Erfüllungsgehilfen aufgrund von Personalmangel nicht planmäßig abgefertigt werden und dadurch ihren Flug verpassen.

   

Urteil AG Frankfurt 21.02.2006 Überkreuzbuchung 1. Ein Reisender ist nicht verpflichtet, jedes Segment eines gebuchten Rundfluges auch anzutreten. 2. Ein Luftfahrtunternehmen ist nicht berechtigt, den Rückflug auch zu stornieren, wenn der Reisende den Hinflug nicht angetreten hat. Das gilt auch für Flugscheine die zu einem Sondertarif ausgegeben werden. 3. Eine Regelung in Allgemeinen Beförderungsbedingungen, dass Rückflüge im Falle der Nichtwahrnehmung der Hinflüge storniert werden können, stellt eine überraschende Klausel im Sinne des § 307 BGB dar und daher unwirksam.

   

Urteil BGH 11.01.2005 Sturzschaden Sturzschäden gehören grundsätzlich zum allgemeinen Lebensrisiko.

   

Urteil AG Ludwigsburg 12.05.2004 Downgrading Wird ein Reisender im Rahmen eines Reisevertrags trotz eines dafür bezahlten Zuschlags nicht in der Business-Klasse befördert, kann er nicht nur den Zuschlag zurückverlangen, sondern darüber hinaus den Reisepreis für den Reisepreis in Höhe von 15% mindern.

   

Urteil AG Hamburg 04.03.2004 Wechsel Airline 1. Wird die Durchführung des Fluges mit einer bestimmten Fluggesellschaft in der Reisebestätigung und in den Flugscheinen ausdrücklich zugesagt, kann der Wechsel der Fluggesellschaft nicht mehr mit einem Leistungsänderungsvorbehalt unterlaufen werden. Vielmehr kann der Reisepreis um 5 % des auf den Rückflugtag entfallenden anteiligen Reisepreises gemindert werden. 2. Flugsicherheitsgebühren stellen keinen Teil des reisevertraglich geschuldeten Entgelts für die von der Beklagten zu erbringenden Reiseleistungen dar, sondern können vom Reiseveranstalter gesondert berechnet werden. 3. Endet ein Rückflug in Köln statt wie vereinbart in Frankfurt am Main und wird der Reisende anschließend mit einem Bus nach Frankfurt am Main befördert, der dort erst um 3:00 Uhr am folgenden Tag ankommt, kann der auf den Rückreisetag entfallende Reisepreis um 50 % gemindert werden.

   

Urteil AG Neuwied 15.01.2004 Ankunftsverspätung Ist weder in der Reisebeschreibung noch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters ein Hinweis darauf enthalten ist, dass auch damit gerechnet werden müsse, dass die Anreise nicht am ersten Reisetag abgeschlossen sein könnte, kann der Reisende sich darauf verlassen, dass er noch am ersten Tag der Reise in dem angebotenen Hotel sein wird. 2. Wegen dieser Mängel ist im Hinblick auf die fehlende Übernachtung eine Minderungsquote von 1/7 des Gesamtreisepreises (100 % des Tagespreises), im Hinblick auf den beeinträchtigten Urlaubstag eine weitere Minderung in Höhe von 50 % des Tagesreisepreises angemessen.

   

Urteil AG Hannover 08.01.2004 Flugverlegung Wenn der Rückflug einen Tag später als bestätigt erfolgt, liegt ein Reisemangel vor, der den Reisenden berechtigt, einen Rückflug am Abreisetag zu buchen, den der Reiseveranstalter zu erstatten hat.

   

Urteil AG Bad Homburg 03.09.2003 Ersatzflug 1. Grundsätzlich kann nicht davon ausgegangen werden, dass Reisebüros, welche Reisen eines Luftfahrtunternehmen vermitteln, generell zum Inkasso berechtigt sind. Die Inkassobefugnis bedarf vielmehr einer besonderen Ermächtigung hierzu durch das Luftfahrtunternehmen. 2. Durch die Duldung der Entgegennahme von Zahlung durch das Reisebüro im Namen des Luftfahrtunternehmens und die Ausstellung von Reisebestätigung und Rechnungen muss sich das Luftfahrtunternehmens daher die Zahlung der Klägerin an das Reisebüro zurechnen lassen. Das Luftfahrtunternehmens hat dem entsprechend dem Reisenden den durch die Nichtdurchführung der Luftbeförderung entstandenen Schaden, insbesondere die Kosten eines Ersatzfluges zu ersetzen.

   

Urteil AG Frankfurt 04.12.2002 Flugvorverlegung 1. Ein Reisebüro hat die Pflicht, etwaige Änderungen der Flugzeiten dem Reisenden anzuzeigen. 2. Der aus der unterbliebenen Information entstandene Schaden wird nicht von einem Haftungsausschluss für Flugzeitenänderungen betreffend die vermittelten Flüge erfasst. 3. Neben den Kosten der Ersatzflüge für den Reisenden hat das Reisebüro auch die zusätzliche Kosten durch Telefonate im Zusammenhang mit der Umbuchung zu erstatten.

   

Urteil AG Duisburg 20.11.2002 Rückflugvorverlegung 1. Die Zumutbarkeitsgrenze für Flugverspätungen ist im Rahmen der Auswirkungen des Massenreiseverkehrs bei vier Stunden Verspätung zu ziehen. 2. Die Vorverlegung des Rückflugs bis zu acht Stunden ist kein Reisemangel i.S. § 651 c BGB. 3. Die Flugvorverlegung ist für den Reisenden nur unzumutbar, wenn die Nachtruhe verloren geht oder wesentlich verkürzt wird.

   



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Datum der letzten Änderung

Urteil LG Frankfurt 27.01.2009 Verspätung