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Urteile zu Pauschalreisen:
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Baulärm

U R T E I L E   Z U M   B A U L Ä R M   I M   U R L A U B 

Hier können Sie die Urteile zum Reisemangel Baulärm auf Pauschalreisen bestellen. Baulärm im Urlaub, am Strand, Baulärm im Hotel, Baulärm am Hotel, Baulärm am Stand, oder Baulärm um das Hotel herum.
Die BGH-Urteile stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung.
Einfach nur bestellen.

Nach dem Anklicken der Baulärm Urteile wird der Leitsatz angezeigt. Soweit vorhanden können Sie den Sachverhalt einsehen.
Die Entscheidungsgründe erhalten Sie per E-Mail nach der Bestellung gegen Kostenersatz.

Was tun bei Baulärm im Urlaub, Baulärm beim Hotel oder Baulärm am Strand?
Zuerst beim Reiseleiter/Reiseveranstalter dem Baulärm reklamieren mit einem rechtssicheren Musterschreiben wegen Baulärm.

Minderungen wurden bis zu 60% ausgeurteilt.

Wenn der Baulärm im Urlaub nicht beseitigt wird können Sie Ihre Ansprüche bei Hotellärm und Ihren Anspruch auf ein Ersatzhotel schriftlich mit unserer Anspruchsanmeldung Ersatzhotel anmelden. Wägen Sie genau das Risiko ab, wenn Sie ohne Zusage der Kostenübernahme durch die Reiseleitung in ein Ersatzhotel umziehen.

Die Mehrkosten machen Sie mit dem Anspruchsschreiben auf Kostenerstattung Ersatzhotel bei Baulärm geltend.


 

Baumaschinen am Strand© itsallgood - Fotolia.jpg


U R T E I L E 

Urteil LG Duisburg 27.03.2008 Baulärm


Urteil AG Köln 06.03.2008 Baustelle am Strand


Urteil LG Frankfurt 31.01.2008 Baulärm


Urteil AG Hannover 11.10.2007 Baulärm


Urteil LG Frankfurt 27.07.06 Ersatzunterkunft


Urteil AG Baden-Baden 09.05.2005 Baustellenlärm


Urteil OLG Celle 22.04.2004 Strandentfernung


Urteil AG Bad Homburg 08.04.2004 Bootsausflug


Beschluss OLG Celle 16.07.2003 kein Familienzimmer


Urteil AG Bad Homburg 12.07.2004 Modergeruch


Urteil AG Bad Homburg 07.11.2003 Baulärm




L E I T S Ä T Z E 

Urteil LG Duisburg 27.03.2008 Baulärm 1. Bei der Bemessung der Höhe einer Minderung wegen Baulärms von 15% ab dem Zeitpunkt der Mängelanzeige ist zu berücksichtigen, inwieweit der Reisende der Lärmquelle ausweichen kann. 2...

   

Urteil AG Köln 06.03.2008 Baustelle am Strand 1. Das Auftreten von Sandflöhen und Sandwespen ist kein Reisemangel, da es sich um nicht zu verhindernde Naturerscheinungen an einem öffentlichen Strand handelt. 2. Lärm und Dieselgestank am Strand berechtigen zur Minderung von 20% des Reiesepreises pro Tag.

 

Urteil LG Frankfurt 31.01.2008 Baulärm 3. Daher hat der Reisende hat einen Anspruch gegen den Reiseveranstalter auf teilweise Rückzahlung des Reisepreises aufgrund einer eingetretenen Reisepreisminderung wegen Reisemängeln in Form von Baustellen und Baulärm in Höhe von 60 % des Reisepreises...

   

Urteil AG Hannover 11.10.2007 Baulärm 1. Baulärm auf einer nicht fertig gestellten Hotelanlage täglich zwischen 7:00 und 23:30 Uhr führt zu einer Minderung des Reisepreisevon 50%.

   

Urteil LG Frankfurt 27.07.06 Ersatzunterkunft Die Ablehnung einer alternativ angebotenen Unterkunft ist nicht rechtsmissbräuchlich. Dies gilt auch dann, wenn die Annahme des Ersatzangebots zu keiner größeren Beeinträchtigung des Reisenden geführt hätte

   

Urteil AG Baden-Baden 09.05.2005 Baustellenlärm Wenn der Reiseveranstalter in der Reisebeschreibung bei der Buchung ausdrücklich darauf hinweist: "mit Bauaktivitäten muss gerechnet werden!", muss der Reiseveranstalter für den Umstand, dass vor Ort tatsächlich solche Bauaktivitäten stattgefunden haben, auch nicht haften.

   

Urteil OLG Celle 22.04.2004 Strandentfernung 1. Ein Mangel der Reiseleistung liegt nicht allein darin, dass eine Ferienanlage als „Beach Club“ bezeichnet und angeboten wird, tatsächlich auch das Haupthaus nur 100 m Luftlinie vom Strand entfernt liegt, der Fußweg zum Strand aber 700 m beträgt...

   

Urteil AG Bad Homburg 08.04.2004 Bootsausflug Auch wenn sich der Reiseveranstalter um Reisegäste kümmert, die auf einem bei Dritten gebuchten Ausflug einen Schaden erlitten haben, führt nicht dazu, dass der Reiseveranstalter für diesen Schaden haftet.

   

Beschluss OLG Celle 16.07.2003 kein Familienzimmer Es ist ein gewichtiger Reisemangel, wenn statt des katalogmäßig vorgesehenen Familienzimmers mit zwei Schlafräumen für eine Familie mit zwei kleinen Kindern eine Unterbringung nur in zwei nebeneinander liegenden Hotelzimmern stattfindet...

   

Urteil AG Bad Homburg 12.07.2004 Modergeruch 1. Wegen potentiell gesundheitsschädliche permanente Modergeruch im Badezimmer ist eine Minderung des Reisepreises von 3 % angemessen. 2. Leitet die Hotelanlage ihre Abwässer direkt über den Strand in das Meer und kommt es damit am Strand zu Kloakengeruch, ist eine Minderung von 5% angemessen. Eine höhere Minderung wäre zu gewähren, wenn ein Zusammenhang zwischen Abwässern und Hautjucken und Hautschlag nachgewiesen wird. 3. Regelmäßiger Baulärm in etwa zwanzig Meter Entfernung zur Unterkunft beeinträchtigt den Erholungswert der Reise für die ganze Familie. Daher ist eine Minderung von 10 % angemessen, gerade auch weil die Reisende mit ihren kleinen Kindern das Hotelzimmer auch über den Tag stärker in Anspruch genommen haben wird als andere Reisende.

   

Urteil AG Bad Homburg 07.11.2003 Baulärm 1. Bei Baulärm kann der anteilige Reisepreis um 20% gemindert werden. 2. Bei Umzug innerhalb des Hotels wird ein halber Reisetag erstattet. 3. In einem „4N“-Hotel kann bei eintönigem Essen mit täglich nur einer Sorte Fleisch und Spagetti der Reisepreis um 10% gemindert werden. 4. Werden Mängel nicht bereits vor Ort in einem Mängelprotokoll gerügt, sind die Ansprüche verwirkt.

   



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zu Hotellärm mit Fluglärm

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