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Urteile zu Pauschalreisen:
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Schiffsbeförderung

U R T E I L E   Z U R   S C H I F F S B E F Ö R D E R U N G 

Hier können Sie die Leitsätez der Urteile zur Schiffsbeförderung bei Pauschalreisen einsehen. Gegen Kostenersatz erhalten Sie vollständige Urteilstexte.

Die EuGH und BGH-Urteile oder den Link zu den Urteilen stellen wir kostenlos zur Verfügung.

Nach dem Anklicken eines Urteils wird der Leitsatz angezeigt. Soweit vorhanden können Sie den Sachverhalt einsehen.
Die Entscheidungsgründe erhalten Sie per E-Mail nach der Bestellung gegen Kostenersatz.

Was tun bei mangelhafter Schiffsbeförderung?
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Wenn das nichts hilft, die Reiserechts-Hotline beauftragen.


Z U R   S T I C H W O R T - S U C H E   -   B U C H S T A B E N   A N K L I C K E N 



U R T E I L E   Z U R   S C H I F F S B E F Ö R D E R U N G 

Urteil BGH 12.07.05 Schiffsführer




L E I T S Ä T Z E   Z U R   S C H I F F S B E F Ö R D E R U N G 

Urteil BGH 12.07.05 Schiffsführer 1. Der Schiffsführer muss bei einer Anweisung bzgl. einer gefahrenträchtigen Maßnahme sicherstellen, dass jene hinreichend deutlich ist, verstanden und richtig umgesetzt wird. 2. Ein Beförderer, der den Vertrag nicht selbst erfüllt, haftet für die Handlungen und Unterlassungen des ausführenden Beförderers und dessen Bediensteten, ohne sich auf eine Haftungsbeschränkung berufen zu können. Der Schiffseigner Schiffseigner, der gleichermaßen Beförderer ist, haftet ausschließlich nach den Maßstäben der Befördererhaftung. 3. Das Athener Übereinkommen gilt für das Gebiet der ehemaligen DDR nur hinsichtlich seerechtlicher Fragen. Die Haftungsbegrenzungen dieses Übereinkommens werden nicht auf das Binnenschifffahrtsrecht im Gebiet der ehemaligen DDR ausgedehnt.

   


B Ü C H E R   H I E R   D I R E K T   B E S T E L L E N 

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